Comeback für Habecks Heiz-Gesetz? Hamburg stemmt sich gegen die Lockerung für Öl- und Gasheizungen. Während die Bundesregierung unter Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, Hauseigentümern wieder eine freie Heizungswahl zu ermöglichen, zeichnet sich in der Hansestadt ein anderer Kurs ab. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) soll die strengen Auflagen des ursprünglichen Heizungsgesetzes von Robert Habeck deutlich entschärfen. Konkret bedeutet das: Öl- und Gasheizungen wären wieder ohne die bisher vorgeschriebene Mindestquote von 65 Prozent erneuerbarer Energie erlaubt. Stattdessen setzt man auf einen technologieoffenen Ansatz, der auch Pelletheizungen, Wärmepumpen oder Hybridsysteme umfasst.

Doch diese Kehrtwende stößt nicht überall auf Zustimmung. Ausgerechnet Hamburg, die Stadt, die sich per Volksentscheid verpflichtet hat, bis 2040 klimaneutral zu sein, stellt sich quer. SPD und Grüne in der Bürgerschaft wollen den fossilen Kurswechsel nicht mitmachen und pochen auf eine sogenannte Länderklausel. Diese Klausel würde es den Bundesländern erlauben, eigene strengere Regeln für die Heizungswahl festzulegen. Für Immobilienbesitzer in Hamburg bedeutet das: Die Entscheidung für eine neue Heizung könnte in Zukunft maßgeblich davon abhängen, ob die Länderklausel im Bundestag Bestand hat oder nicht.
Warum Hamburg sich querstellt: Der Volksentscheid als Trumpf
Um zu verstehen, warum Hamburg gegen den neuen Kurs der Bundesregierung rebelliert, muss man einen Blick auf das Jahr 2023 werfen. Damals stimmten die Hamburger Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid mit großer Mehrheit dafür, dass die Hansestadt bereits im Jahr 2040 komplett klimaneutral sein soll. Dieses ambitionierte Ziel ist rechtlich bindend und dient seither als Kompass für die städtische Klimapolitik. Eine Lockerung der Heizungsvorgaben – wie von der Bundesregierung geplant – würde dieses Ziel aus Sicht des rot-grünen Senats massiv gefährden.
Die Sorge der Hamburger Regierungsfraktionen: Genau diese Klausel könnte im Bundestag gestrichen werden. Deshalb soll der Senat jetzt aktiv werden und sich in Berlin für die Sonderregelung starkmachen. Bereits an diesem Mittwoch wird das Thema in der Bürgerschaft diskutiert. Klar ist schon jetzt: Wenn die Länderklausel kommt, setzt Hamburg weiter voll auf Wärmepumpen – und nicht auf neue Öl- und Gasheizungen. Das ist mehr als nur eine politische Grundsatzentscheidung; es hat handfeste Konsequenzen für jeden, der in Hamburg eine Immobilie besitzt oder plant, eine zu erwerben.
Was genau besagt der Hamburger Volksentscheid zur Klimaneutralität bis 2040?
Der Volksentscheid von 2023 verpflichtet die Stadt, ihre CO₂-Emissionen drastisch zu senken. Die Heizungswende spielt dabei eine zentrale Rolle, denn etwa ein Drittel der Hamburger Treibhausgasemissionen stammt aus dem Gebäudesektor. Ein Zurück zu fossilen Heizungen würde diese Bilanz nach Ansicht der Senatskoalition ruinieren. Daher beharrt Hamburg darauf, dass der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiterhin nur dann erlaubt sein soll, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden – oder eben durch Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse ersetzt werden. Der Volksentscheid ist quasi das juristische und politische Fundament, auf dem Hamburg seinen Widerstand gegen die Lockerung aufbaut.
Drei überraschende Fakten zum Hamburger Heizungsverbot
Die Debatte um das Heizungsgesetz ist komplex und von vielen Missverständnissen geprägt. Drei Fakten zeigen besonders deutlich, warum es sich lohnt, genau hinzusehen:
Fakt 1: Hamburg pocht auf den Volksentscheid und will fossile Heizungen weiter einschränken
Der erste überraschende Fakt: Während die Bundesregierung die Zügel lockert, zieht Hamburg sie an. Die Hansestadt will nicht, dass der Volksentscheid durch eine bundesweite Lockerung ausgehebelt wird. Deshalb setzt sie alles auf die Länderklausel. Sollte diese Klausel im Bundestag Bestand haben, würde Hamburg per Landesrecht festlegen, dass neue Öl- und Gasheizungen nur in Ausnahmefällen – etwa bei Nichtverfügbarkeit von Alternativen – erlaubt sind. Für Sie als Hauseigentümer in Hamburg bedeutet das: Selbst wenn Sie bundesweit wieder eine Ölheizung einbauen dürften, könnte Ihr Bundesland dies verbieten. Die freie Heizungswahl wäre dann für Hamburger Bürger faktisch aufgehoben. Die Hamburger Regierungsfraktionen argumentieren, dass nur so die Klimaziele erreicht werden können. Sie verweisen auf die hohe Akzeptanz des Volksentscheids und die breite gesellschaftliche Unterstützung für eine ambitionierte Klimapolitik. Das ist ein klares Signal: Hamburg will Vorreiter bleiben, auch wenn Berlin einen anderen Kurs einschlägt.
Fakt 2: Die schrittweise Einführung von Ökoanteilen für Öl- und Gasheizungen
Der zweite überraschende Fakt betrifft die Übergangsfristen für fossile Heizungen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht zwar vor, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen, aber nicht ohne Auflagen. Ab 2029 müssen diese Heizungen mit einem steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe betrieben werden – sogenannten Ökoanteilen. Die Regelung im Detail:
- Ab 2029: Mindestens 10 Prozent Ökoanteil (z. B. Biogas oder Bio-Öl).
- Ab 2030: Mindestens 15 Prozent Ökoanteil.
- Ab 2035: Mindestens 30 Prozent Ökoanteil.
- Ab 2040: Mindestens 60 Prozent Ökoanteil.
Diese schrittweise Erhöhung mag auf den ersten Blick als sanfter Übergang erscheinen. Doch für Sie als Hausbesitzer bedeutet das eine erhebliche Planungsunsicherheit. Denn die Verfügbarkeit und die Kosten für Biogas oder Bio-Öl sind derzeit schwer abzuschätzen. Wenn Sie heute eine neue Gasheizung einbauen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie in einigen Jahren die geforderten Ökoanteile wirtschaftlich bereitstellen können. Zudem ist die Technik zur Beimischung von Biogas oder Bio-Öl nicht bei allen Heizungsmodellen ohne weiteres nachrüstbar. Einige Hersteller bieten zwar sogenannte H2-Ready-Geräte an, die für einen späteren Wasserstoffbetrieb vorbereitet sind, aber die Praxis zeigt: Die meisten heutigen Gas- und Ölheizungen sind für einen dauerhaften Betrieb mit hohen Ökoanteilen nicht ausgelegt. Das könnte bedeuten, dass Sie früher als geplant doch auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umsteigen müssen. Hamburg will genau diese Unsicherheit vermeiden, indem es fossile Heizungen von vornherein stark einschränkt.
Fakt 3: Vermieter werden ab 2028 finanziell stärker belastet
Der dritte überraschende Fakt trifft vor allem Vermieter. Das neue Gesetz sieht eine Kostenbeteiligung vor, die für viele überraschend kommt. Ab 2028 müssen Vermieter, die in einem Wohnhaus eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, die Hälfte der folgenden Kosten übernehmen:
- Netzentgelte für den Gas- oder Ölanschluss.
- Den CO₂-Preis, der auf den Brennstoff erhoben wird.
- Die Kosten für den Biokraftstoff (also die Ökoanteile).
Diese Regelung soll verhindern, dass Vermieter die Kosten für den Klimaschutz vollständig auf die Mieter abwälzen. Für Sie als Vermieter eines Mehrfamilienhauses in Hamburg bedeutet das: Wenn Sie sich trotz des Hamburger Widerstands für eine neue Gasheizung entscheiden, tragen Sie ab 2028 einen erheblichen Teil der laufenden Betriebskosten selbst – und können diese nicht vollständig über die Nebenkostenabrechnung an Ihre Mieter weitergeben. Das macht eine fossile Heizung wirtschaftlich noch unattraktiver. In Kombination mit den steigenden Ökoanteilen und dem CO₂-Preis, der ohnehin jedes Jahr steigt, wird eine Öl- oder Gasheizung zur Kostenfalle. Hamburgs Strategie, auf Wärmepumpen zu setzen, erscheint aus dieser Perspektive nicht nur klimapolitisch klug, sondern auch ökonomisch vernünftig. Denn eine Wärmepumpe verursacht niedrigere laufende Kosten und unterliegt nicht diesen speziellen Vermieter-Umlagen.
Was das für Hausbesitzer, Vermieter und Mieter in Hamburg bedeutet
Die neue Gesetzeslage – egal ob mit oder ohne Länderklausel – hat direkte Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen in Hamburg. Es lohnt sich, die Szenarien durchzuspielen.
Sie sind Hauseigentümer in Hamburg und überlegen, ob Sie noch eine Ölheizung einbauen sollen
Wenn Sie heute in Hamburg ein Haus besitzen und Ihre alte Ölheizung ersetzen müssen, stehen Sie vor einem Dilemma. Das neue Bundesgesetz würde es Ihnen theoretisch erlauben, wieder eine Ölheizung einzubauen. Doch Hamburgs Senat arbeitet mit Hochdruck daran, diese Option per Länderklausel zu unterbinden. Sie müssen also damit rechnen, dass ein Einbau einer fossilen Heizung in naher Zukunft illegal sein könnte. Zudem zeigt der Blick auf die kommenden Jahre: Selbst wenn Sie jetzt eine Ölheizung einbauen, werden die Kosten für den Betrieb durch steigende CO₂-Preise und die ab 2029 erforderlichen Ökoanteile erheblich steigen. Eine Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz sind langfristig die sicherere und günstigere Wahl – und entsprechen genau dem, was Hamburgs Politik fördert. Wenn Sie also planen, Ihr Haus zu modernisieren, sollten Sie sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten für klimafreundliche Heizungen informieren. Die staatliche Förderung für Wärmepumpen ist nach wie vor attraktiv, und Hamburg bietet zusätzliche lokale Zuschüsse.
Sie sind Mieter und wollen wissen, ob sich die Heizkosten durch die Hamburger Sonderregelung ändern
Als Mieter profitieren Sie indirekt von der Hamburger Linie. Denn wenn Ihr Vermieter gezwungen ist, auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umzusteigen, sinken langfristig Ihre Heizkosten. Moderne Wärmepumpen arbeiten effizienter als alte Öl- oder Gasheizungen, und die Betriebskosten sind weniger anfällig für Preisschwankungen auf den fossilen Energiemärkten. Zwar können die Investitionskosten für eine neue Heizung über die Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden, aber die laufenden Einsparungen bei den Heizkosten gleichen dies in der Regel aus. Die Kostenbeteiligung der Vermieter ab 2028 schützt Sie zudem davor, dass Ihr Vermieter die gesamten CO₂-Kosten auf Sie abwälzt. Insgesamt ist die Hamburger Position also auch für Mieter vorteilhaft, denn sie beschleunigt den Umstieg auf günstigere und umweltfreundlichere Heiztechniken.
Sie engagieren sich in einer lokalen Klimainitiative und möchten die Position des Hamburger Senats verstehen
Für Sie als Aktive in der Klimabewegung ist die Haltung Hamburgs ein wichtiger Erfolg. Der Senat argumentiert, dass der Volksentscheid von den Bürgern legitimiert wurde und nicht durch eine bundespolitische Kehrtwende unterlaufen werden darf. Die Initiative der SPD- und Grünen-Fraktionen, auf einer Länderklausel zu bestehen, ist ein strategischer Schachzug, um das kommunale Klimaziel zu sichern. Sie können diese Position nutzen, um in Ihrer Initiative Druck auf lokale Politiker zu machen, damit sie sich in Berlin für die Klausel starkmachen. Hamburg zeigt, dass Städte und Länder durchaus eigene Wege gehen können, wenn der Bund den Klimaschutz vernachlässigt. Das ist ein starkes Signal für die dezentrale Demokratie und die Wirksamkeit von Bürgerentscheiden.
Der Countdown läuft: Bis Sommer soll das Gesetz stehen
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll noch vor dem Sommer verabschiedet werden. Die Zeit drängt, denn die politischen Verhandlungen sind komplex. Die Bundesregierung will mit der Lockerung vor allem die Akzeptanz der Heizungswende in der Bevölkerung erhöhen und die Bauwirtschaft entlasten. Gleichzeitig müssen die Klimaziele eingehalten werden. Hamburgs Widerstand zeigt, dass die Länder unterschiedliche Interessen haben. Die entscheidende Frage ist: Wird die Länderklausel im Bundestag Bestand haben oder gestrichen? Sollte sie gestrichen werden, wäre Hamburgs Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt. Der Senat müsste dann andere Wege finden, um den Einbau fossiler Heizungen zu erschweren – etwa über strengere Vorgaben in der Landesbauordnung oder über kommunale Satzungen. Ein rechtliches Hin und Her ist absehbar. Für Immobilienbesitzer in Hamburg ist es daher ratsam, die politischen Entwicklungen genau zu verfolgen und sich nicht von kurzfristigen Lockerungen blenden zu lassen. Die langfristige Tendenz ist eindeutig: Fossile Heizungen werden teurer und rechtlich eingeschränkter, während erneuerbare Alternativen gefördert werden. Hamburgs Alleingang zeigt, dass der Kampf um die klimaneutrale Wärmeversorgung noch lange nicht entschieden ist – und dass Hauseigentümer gut beraten sind, sich frühzeitig über die Entwicklungen in ihrer Stadt zu informieren und in zukunftssichere Technologien zu investieren.




