Die schockierenden Fakten im Überblick
Ein Kinderarzt missbrauchte über 70 Kinder in Kliniken – erst eine Mutter deckte das entsetzliche System auf. Was sich über mehr als ein Jahrzehnt in den Havelland-Kliniken in Nauen und Rathenow abgespielt hat, gehört zu den schwersten Fällen von sexuellem Missbrauch in medizinischen Einrichtungen in Deutschland. Der Assistenzarzt, der von 2013 bis 2025 in den beiden Kliniken tätig war, ist wegen 130 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern angeklagt. Das jüngste Opfer war erst zwei Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam erhob die Anklage nach monatelangen Ermittlungen, bei denen Polizei und Staatsanwaltschaft zahlreiche Datenträger auswerteten und so immer neue Opfer identifizierten. Der Arzt sitzt seit dem 24. November 2025 in Untersuchungshaft. Der Fall wirft ein grelles Licht auf Versäumnisse bei Schutzkonzepten in Kliniken und wirft die Frage auf: Wie konnte ein einzelner Täter über Jahre hinweg unbehelligt Dutzende Kinder missbrauchen?

130 Straftaten an über 70 Kindern – das jüngste Opfer war zwei Jahre alt
Das Ausmaß der Taten ist kaum zu fassen. Nach Angaben des Potsdamer Landgerichts und der Staatsanwaltschaft ist der angeklagte Mediziner für mehr als 70 Kinderopfer verantwortlich. Die Anklageschrift listet 130 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf. Darunter fallen sowohl Missbrauchshandlungen als auch Vergewaltigungen – sowohl an Mädchen als auch an Jungen. Besonders erschütternd: Das jüngste bekannte Opfer war zum Zeitpunkt der Tat erst zwei Jahre alt. Diese Dimension wurde erst durch die systematische Auswertung der bei dem Arzt beschlagnahmten Datenträger sichtbar. Die Ermittler stellten diese nach der Festnahme des Arztes in dessen Wohnung und an seinen Arbeitsplätzen sicher. Die darauf befindlichen Beweise führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen weit über den ursprünglichen Verdacht hinaus ausdehnen musste. Ermittler fanden durch die Datenträger weitere Opfer, die zuvor nicht bekannt waren. Der Fall zeigt, wie ein einziger Täter über einen langen Zeitraum hinweg immer wieder Gelegenheiten nutzen konnte, um Kinder in seinem beruflichen Umfeld zu missbrauchen.
Wie konnte die hohe Zahl an Opfern entstehen?
Die schiere Zahl der Opfer und Taten wirft die Frage auf, warum der Arzt nicht früher auffiel. Der Mediziner war von 2013 bis 2025 durchgehend in den Havelland-Kliniken tätig – also zwölf Jahre lang. In dieser Zeit hatte er als Assistenzarzt Zugang zu zahlreichen Kindern, die zur Untersuchung oder Behandlung in die Kliniken kamen. Der Arzt umging das Vier-Augen-Prinzip, das eigentlich vorschreibt, dass Kinder nur im Beisein einer weiteren Fachkraft oder eines Elternteils untersucht werden dürfen. Indem er diese Regel konsequent ignorierte, schuf er sich die Gelegenheiten für seine Taten. Die Klinikleitung musste später eingestehen, dass das bestehende Schutzkonzept nicht ausreichte, um einen derart entschlossenen Täter zu stoppen. Die Auswertung der Datenträger ergab, dass der Arzt über Jahre hinweg systematisch vorging und seine Taten teilweise dokumentierte. Die Staatsanwaltschaft prüfte systematisch alle Datenträger und fand dadurch immer neue Beweise. Erst die Strafanzeige einer Mutter, deren Kind in der Klinik in Rathenow missbraucht worden war, brachte das ganze System ins Wanken.
Wie es zu den Taten kommen konnte – das umgangene Vier-Augen-Prinzip
Das Vier-Augen-Prinzip gilt in der Kinderheilkunde als eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch. Es besagt, dass bei Untersuchungen von Kindern stets eine dritte Person anwesend sein muss – entweder ein Elternteil oder eine Pflegekraft. In den Havelland-Kliniken war dieses Prinzip angeblich fest verankert. Doch der angeklagte Arzt fand Wege, es systematisch zu umgehen. Chefarzt Torsten Kautzky erklärte im Januar, dass der Beschuldigte dieses Prinzip verletzt habe. Wie genau er das bewerkstelligte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Klar ist, dass er offenbar Situationen schuf, in denen er mit einem Kind allein war – sei es durch die Bitte an die Eltern, kurz den Raum zu verlassen, oder durch die Nutzung von Randzeiten, in denen weniger Personal anwesend war. Diese Lücke im Schutzkonzept nutzte er über Jahre hinweg aus. Der Fall zeigt, dass selbst gut gemeinte Schutzmechanismen nur dann wirken, wenn sie auch konsequent durchgesetzt und kontrolliert werden.
Welche konkreten Sicherheitslücken gab es?
Die genauen Umstände, unter denen der Arzt das Vier-Augen-Prinzip umging, werden im Strafprozess detailliert beleuchtet werden. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft nutzte der Mediziner seine Position als Assistenzarzt aus, um Eltern und Pflegekräfte in ein falsches Sicherheitsgefühl zu wiegen. Er gab vor, eine bestimmte Untersuchung erfordere besondere Ruhe oder Diskretion, und bat die Begleitpersonen, kurz zu warten. In anderen Fällen führte er Untersuchungen angeblich während der Mittagspause oder am späten Nachmittag durch, wenn weniger Personal im Dienst war. Die Klinikleitung hatte zwar ein Kinderschutzkonzept, das das Vier-Augen-Prinzip festschrieb, doch die praktische Umsetzung war offenbar mangelhaft. Es fehlten regelmäßige Überprüfungen, ob die Regel auch eingehalten wurde. Zudem gab es offenbar keine klaren Meldewege für Pflegekräfte, die einen Verstoß beobachteten. Diese strukturellen Schwächen ermöglichten es dem Täter, über einen Zeitraum von zwölf Jahren immer wieder ungestört zu handeln. Die Datenträgerauswertung brachte erschreckende Erkenntnisse: Die Polizei stellte fest, dass der Arzt nicht nur die Taten selbst dokumentiert hatte, sondern auch Aufzeichnungen führte, die auf ein planvolles Vorgehen schließen lassen.
Die Aufdeckung – eine Mutter deckte das System auf
Der Fall wäre möglicherweise nie ans Licht gekommen, wenn nicht eine Mutter den Mut gefunden hätte, eine Strafanzeige zu erstatten. Am 24. November 2025 meldete sie, dass ihr Kind in der Klinik in Rathenow mutmaßlich missbraucht worden sei. Die Polizei nahm den Arzt noch am selben Tag fest. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Die Anzeige dieser einen Mutter führte zu umfangreichen Durchsuchungen seiner Arbeitsplätze und seiner Wohnung. Die Beamten stellten zahlreiche Datenträger sicher, die den Arzt schwer belasteten. Ohne diese Zivilcourage einer betroffenen Mutter wäre der Täter möglicherweise weiterhin als Arzt tätig gewesen, und weitere Kinder wären gefährdet gewesen. Die Staatsanwaltschaft erkannte schnell die Dimension des Falls und weitete die Ermittlungen aus. Sie prüfte systematisch alle sichergestellten Datenträger und fand dadurch immer mehr Opfer. Parallel dazu wurden die Patientendaten der Kliniken aus den vergangenen Jahren durchforstet. Die Beharrlichkeit der Ermittler und die Aussage der Mutter waren der Schlüssel zur Aufklärung eines der schwersten Missbrauchsfälle im deutschen Gesundheitswesen.
Welche Rolle spielte die Staatsanwaltschaft?
Die Potsdamer Staatsanwaltschaft arbeitete eng mit der Polizei zusammen, um den Fall so schnell und umfassend wie möglich aufzuklären. Nach der Festnahme des Arztes durchsuchten Ermittler zeitgleich seine Wohnung und seine Arbeitsplätze in den Kliniken in Nauen und Rathenow. Die sichergestellten Datenträger wurden von Spezialisten ausgewertet. Die Staatsanwaltschaft prüfte systematisch alle Datenträger, was sich als aufwändiger Prozess erwies, aber zu weiteren belastenden Beweisen führte. Auf diese Weise konnten die Ermittler die Gesamtzahl der Opfer auf mehr als 70 beziffern und die Anklage auf 130 Straftaten aufbauen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen 130 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Kindern. Der Fall wird nun vor dem Landgericht Potsdam verhandelt. Das Gericht muss entscheiden, ob die Beweise ausreichen, um den Arzt zu verurteilen. Angesichts der gesicherten Datenträger und der Zeugenaussagen rechnen Prozessbeobachter mit einer langen Haftstrafe.
Die Reaktion der Klinik – späte Sicherheitsmaßnahmen
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe reagierte die Klinikleitung der Havelland-Kliniken mit deutlichen Worten. Klinik-Geschäftsführer Thilo Spychalski erklärte: “Die Schwere der Vorwürfe und die nun auch uns bekannt gewordene Dimension erschüttert uns zutiefst.” Gleichzeitig räumte er ein, dass die bestehenden Schutzkonzepte nicht ausgereicht hätten: “Schutzkonzepte können nicht hundertprozentig alle Möglichkeiten absichern.” Diese Aussage verdeutlicht, dass selbst in Kliniken mit formalen Schutzmechanismen Lücken bestehen bleiben können. Das Kinderschutzkonzept sei jetzt bei Neueinstellungen Bestandteil des Arbeitsvertrags. Zudem wurden verschärfte Maßnahmen eingeführt: Das Vier-Augen-Prinzip wird nun strenger überwacht, und es gibt regelmäßige Schulungen für das gesamte Personal. Auch die Meldewege für Verdachtsfälle wurden überarbeitet. Pflegekräfte und Ärzte sind aufgefordert, jeden Verstoß gegen die Schutzregeln sofort zu melden. Diese Maßnahmen kommen jedoch für die mehr als 70 Opfer zu spät. Der Fall zeigt, wie wichtig präventive Maßnahmen sind, die bereits vor einem Missbrauch greifen müssen.
Welche konkreten Schutzkonzepte haben die Kliniken jetzt eingeführt?
Die Havelland-Kliniken haben nach eigenen Angaben ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Dazu gehört: Das Vier-Augen-Prinzip wird nun nicht nur schriftlich festgehalten, sondern durch stichprobenartige Kontrollen überwacht. Alle Untersuchungen von Kindern müssen in einem digitalen System dokumentiert werden, das die Anwesenheit der Begleitperson erfasst. Bei Neueinstellungen von Ärzten wird das Kinderschutzkonzept explizit im Arbeitsvertrag verankert. Jeder neue Mitarbeiter muss eine Schulung zum Thema sexueller Missbrauch in medizinischen Einrichtungen absolvieren. Zudem gibt es eine unabhängige Beschwerdestelle, an die sich Eltern und Personal jederzeit wenden können. Die Klinikleitung betont, dass diese Maßnahmen das Vertrauen der Eltern in die Klinik wiederherstellen sollen. Ob sie ausreichen, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Fakt ist, dass der Täter über zwölf Jahre in denselben Kliniken tätig war, ohne dass diese Maßnahmen existierten. Das wirft die Frage auf, warum nicht schon früher gehandelt wurde.
Der Strafprozess – was dem Angeklagten droht
Der angeklagte Arzt muss sich nun vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Die Anklage umfasst 130 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Kindern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, über Jahre hinweg systematisch Kinder in den Kliniken missbraucht und vergewaltigt zu haben. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht dem Mediziner eine langjährige Haftstrafe. Das Strafmaß für sexuellen Missbrauch von Kindern liegt bei Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 15 Jahren, bei besonders schweren Fällen auch lebenslang. Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass der Täter seine berufliche Position als Arzt ausgenutzt hat, um die Taten zu begehen. Das Gericht wird auch prüfen müssen, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Die Polizei hat bei der Durchsuchung seiner Wohnung Datenträger sichergestellt, die auf eine mögliche pädophile Neigung hindeuten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Prozess mehrere Monate dauern wird, da zahlreiche Zeugen, darunter die Eltern der Opfer, gehört werden müssen. Eine psychosoziale Prozessbegleitung für die betroffenen Kinder und ihre Familien wurde bereits eingerichtet.
Wie läuft der Strafprozess ab?
Der Prozess beginnt voraussichtlich im Laufe des Jahres vor dem Landgericht Potsdam. Die Hauptverhandlung wird nicht öffentlich sein, soweit es um die Aussagen der kindlichen Opfer geht. Das Gericht muss die Beweise aus den Datenträgern sowie die Zeugenaussagen würdigen. Der Angeklagte hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Seine Verteidigung wird vermutlich versuchen, die Beweisführung anzugreifen oder die Schuldfähigkeit infrage zu stellen. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch nach eigenen Angaben ein sehr starkes Beweismaterial gesichert. Die Ermittler fanden durch die Datenträger weitere Opfer, was die Beweislast zusätzlich erhärtet. Der Ausgang des Verfahrens ist dennoch offen. Für die mehr als 70 Opfer und ihre Familien wird der Prozess eine enorme emotionale Belastung darstellen. Viele von ihnen werden als Zeugen aussagen müssen, was Retraumatisierungen auslösen kann. Die Justiz hat deshalb besondere Schutzmaßnahmen für die kindlichen Opfer vorgesehen, darunter die Möglichkeit der Vernehmung per Videoübertragung.
Was Eltern und Pflegekräfte tun können – konkrete Handlungsempfehlungen
Der Fall wirft für viele Eltern und Pflegekräfte die Frage auf, wie sie sich in ähnlichen Situationen verhalten sollen. Als Elternteil, das sein Kind zu einer Routineuntersuchung in eine Klinik bringt, sollten Sie folgende Punkte beachten: Bestehen Sie darauf, dass bei der Untersuchung Ihres Kindes stets eine weitere Person anwesend ist. Lassen Sie sich nicht abweisen, wenn der Arzt Sie bittet, den Raum zu verlassen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas ungewöhnlich vorkommt. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind in einer Klinik missbraucht worden sein könnte, wenden Sie sich umgehend an die Polizei oder an eine unabhängige Beratungsstelle für Missbrauchsopfer. Die Strafanzeige einer einzelnen Mutter hat in diesem Fall das System aufgedeckt – Ihre Anzeige könnte ebenfalls Leben retten.
Was sollten Pflegekräfte tun?
Wenn Sie als Pflegekraft in einer Klinik arbeiten und das Vier-Augen-Prinzip überwachen sollen, achten Sie besonders auf Situationen, in denen ein Arzt mit einem Kind allein ist. Melden Sie jeden Verstoß sofort Ihrem Vorgesetzten oder der Klinikleitung. Zögern Sie nicht, auch anonyme Hinweise zu geben, wenn Sie sich fürchten. In vielen Kliniken gibt es inzwischen Ombudsstellen oder externe Beschwerdewege. Nutzen Sie diese. Ihre Wachsamkeit kann Kinder vor Missbrauch schützen. Der Fall in den Havelland-Kliniken zeigt, dass Täter oft jahrelang unentdeckt bleiben, weil niemand hinschaut. Seien Sie derjenige, der hinschaut.
Gibt es Warnsignale, die auf einen pädokriminellen Arzt hindeuten?
Es gibt keine eindeutigen Warnsignale, die einen pädokriminellen Arzt sicher identifizieren lassen. Täter sind oft unauffällig und genießen in ihrem Umfeld hohes Ansehen. Dennoch gibt es Verhaltensweisen, die aufmerksam machen sollten: Ein Arzt, der regelmäßig Untersuchungen ohne Anwesenheit einer dritten Person durchführt, der Eltern bittet, den Raum zu verlassen, oder der Kinder auffällig lange untersucht. Auch ungewöhnlich häufige körperliche Untersuchungen an denselben Kindern können ein Indiz sein. Wenn Sie als Elternteil oder Pflegekraft solche Muster beobachten, sollten Sie dies nicht ignorieren. Ein Pädokrimineller kann nur so lange ungestraft handeln, wie niemand seine Methoden hinterfragt. Der Fall des Brandenburger Arztes zeigt, dass die Sicherheitslücken nicht in böser Absicht entstanden, sondern durch mangelnde Kontrolle und eine Kultur des Wegschauens. Jeder einzelne Hinweis kann helfen, weitere Kinder zu schützen. Die Verantwortung für den Schutz der Kinder liegt nicht allein bei der Klinikleitung, sondern bei jedem, der mit den Kindern zu tun hat. Der Fall der Havelland-Kliniken wird als Mahnung dienen – als Mahnung, dass Schutzmaßnahmen niemals als bloße Formalie betrachtet werden dürfen, sondern täglich gelebt werden müssen. Die mehr als 70 Opfer und ihre Familien verdienen nicht nur Gerechtigkeit vor Gericht, sondern auch die Gewissheit, dass aus diesem Fall Lehren gezogen werden, die ähnliche Verbrechen in Zukunft verhindern.




