Krankschreibung und trotzdem Wahlkampf: Der Fall Uwe Arendt
Krankschreibung und trotzdem Wahlkampf: Gegen einen Polizisten und AfD-Politiker läuft ein Disziplinarverfahren wegen angeblicher Verstöße gegen Dienstpflichten. Der Fall des Kriminalhauptkommissars Uwe Arendt aus dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt wirft grundlegende Fragen auf: Darf ein polizist krankgeschrieben wahlkampf machen? Welche Pflichten haben Beamte, wenn sie politische Ämter bekleiden? Und wie reagieren die Behörden, wenn der Verdacht auf ein Dienstvergehen im Raum steht? Der 58-Jährige bestreitet die Vorwürfe, doch die Indizien sind schwerwiegend.

Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung war Arendt von Ende Juli 2025 bis Mitte April 2026 durchgehend krankgeschrieben – fast neun Monate. In diesem Zeitraum soll er jedoch nicht nur an 15 Sitzungen als Kreistagsmitglied und Stadtrat teilgenommen haben, sondern auch als DJ „Eddy“ bei öffentlichen Veranstaltungen aufgetreten sein und sogar aktiv für Buchungen geworben haben. Das Innenministerium in Magdeburg hält sich bedeckt, verweist auf die schutzwürdigen Interessen des Beamten. Arendt selbst erklärte der Zeitung: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Auf Instagram verteidigt er sich mit einer Bandscheiben-OP und betont, er habe Urlaub genommen. Der Fall erinnert an eine SPD-Kandidatin in Berlin, die nach ähnlichen Vorwürfen ihre Kandidatur zurückzog.
Der Vorwurf: Dienstpflichten und Nebentätigkeiten nicht sauber getrennt
Im Kern des Disziplinarverfahrens steht der Verdacht, dass Arendt seine Dienstpflichten als Polizeibeamter und seine politischen sowie privaten Nebentätigkeiten nicht korrekt voneinander getrennt hat. Für Beamte gelten besonders strenge Regeln: Eine Krankschreibung bescheinigt die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit für den Dienst. Wer krankgeschrieben ist, darf grundsätzlich keine Tätigkeiten ausüben, die den Heilungsprozess gefährden oder mit den dienstlichen Pflichten kollidieren.
Der Vorwurf lautet konkret, dass Arendt in der Zeit seiner Krankschreibung politische Mandate wahrnahm und als DJ auftrat. Die Nebentätigkeit als DJ Eddy war ihm vermutlich nur für Zeiten ohne Krankschreibung genehmigt. Sollte er während der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich aufgelegt oder für Buchungen geworben haben, läge ein Verstoß gegen die Nebentätigkeitsverordnung vor – ein Dienstvergehen, das disziplinarrechtliche Konsequenzen haben kann, von einer Geldbuße bis hin zur Entfernung aus dem Dienst.
Welche konkreten Konsequenzen drohen einem Polizisten bei einem Disziplinarverfahren?
Ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten kann verschiedene Stufen durchlaufen. Die mildeste Form ist ein Verweis oder eine Geldbuße. Bei schwerwiegenden Verstößen droht eine Kürzung der Dienstbezüge oder sogar die Versetzung in ein niedrigeres Amt. Im Extremfall – etwa bei wiederholten oder besonders schweren Dienstvergehen – kann das Verfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen. Dies wäre für einen Kriminalhauptkommissar wie Arendt der Verlust des Arbeitsplatzes, des Pensionsanspruchs und des Beamtenstatus. Die konkrete Strafe hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Vorsatz, der Schwere des Verstoßes und dem bisherigen dienstlichen Verhalten.
Fast neun Monate krankgeschrieben – aber trotzdem politisch aktiv
Der zeitliche Rahmen der Krankschreibung ist auffällig: Von Ende Juli 2025 bis Mitte April 2026 – fast neun Monate – war Arendt offiziell arbeitsunfähig. In dieser Zeit soll er an 15 Sitzungen des Kreistags und des Merseburger Stadtrats teilgenommen haben. Solche Gremiensitzungen dauern oft mehrere Stunden, erfordern Vorbereitung und Konzentration. Für einen Außenstehenden stellt sich die Frage, ob jemand, der tatsächlich krankgeschrieben ist, diese Aktivitäten ausüben kann, ohne den Heilungsprozess zu gefährden.
Doch damit nicht genug: Parallel zu den politischen Aktivitäten trat Arendt als DJ Eddy auf. Laut Medienberichten soll er sogar während seiner Krankschreibung für Buchungen geworben haben. Ein DJ-Auftritt bedeutet in der Regel lange Aufbauzeiten, laute Musik, körperliche Anstrengung durch das Tragen von Equipment oder das Stehen am Mischpult. Dies steht in deutlichem Widerspruch zu einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Die zuständige Polizeidienststelle prüft nun, ob Arendt tatsächlich am DJ-Pult stand und ob diese Tätigkeit mit seiner Krankschreibung vereinbar war.
Darf ein krankgeschriebener Beamter überhaupt an politischen Sitzungen teilnehmen?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich bescheinigt eine Krankschreibung die Arbeitsunfähigkeit für den konkret ausgeübten Beruf. Ein Polizist kann also nicht dienstlich tätig sein. Die Ausübung eines politischen Mandats ist jedoch rechtlich anders zu bewerten: Sie ist ein Ehrenamt, das nicht zum Dienstverhältnis gehört. Allerdings gilt auch hier das Gebot der Rücksichtnahme auf die Gesundheit. Wer krankgeschrieben ist, sollte keine Aktivitäten ausüben, die den Genesungsprozess verzögern. Zudem kann die Teilnahme an Sitzungen als Indiz gewertet werden, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht oder nicht mehr vorlag. Im konkreten Fall prüft die Behörde, ob die politischen Aktivitäten mit der Krankschreibung vereinbar waren oder ob Arendt die Dienstunfähigkeit nur vorgetäuscht hat.
Als DJ Eddy unterwegs: Party-Buchungen trotz Krankschreibung
Die Nebentätigkeit als DJ Eddy ist ein zentraler Punkt des Verfahrens. Arendt trat offenbar regelmäßig bei Veranstaltungen auf, legte Musik auf und bewarb seine Dienste öffentlich. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung soll er auch während der Krankschreibung aktiv für Buchungen geworben haben. Eine Nebentätigkeit ist für Beamte nur mit Genehmigung des Dienstherrn erlaubt. Diese Genehmigung wird in der Regel an Bedingungen geknüpft – etwa dass die Tätigkeit nicht während der Dienstzeit oder während einer Krankschreibung ausgeübt wird.
Sollte Arendt tatsächlich als DJ gearbeitet haben, während er krankgeschrieben war, hätte er gegen diese Auflagen verstoßen. Der Dienstherr – hier das Land Sachsen-Anhalt – kann dann prüfen, ob ein Dienstvergehen vorliegt. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob Arendt seine Heilung durch die DJ-Tätigkeit verzögert oder gefährdet hat. Eine Bandscheiben-OP, wie Arendt auf Instagram angibt, erfordert in der Regel Schonung und physiotherapeutische Übungen. Das Stehen und Bedienen von DJ-Equipment über Stunden wäre damit kaum vereinbar.
Wie reagiert die Polizei? Interne Prüfung läuft
Während die Behörde den Fall prüft, hält sich das Innenministerium in Magdeburg bedeckt. Auf Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung verwies ein Sprecher auf die schutzwürdigen Interessen des Beamten. Das ist ein Standard-Hinweis, der dann verwendet wird, wenn ein Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder wenn Details des Falls nicht öffentlich gemacht werden dürfen. Die interne Prüfung läuft also noch, und die zuständige Polizeidienststelle wird alle verfügbaren Beweise sammeln: Dienstpläne, Krankschreibungsbescheinigungen, Sitzungsprotokolle, Buchungsanfragen für DJ-Auftritte und mögliche Zeugenaussagen.
Der Fall wird von der Polizei intern untersucht. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob Arendt während der Krankschreibung politisch aktiv war oder als DJ auftrat. Es geht auch um die Glaubwürdigkeit des Beamten: Hat er seine Dienstunfähigkeit wahrheitsgemäß angegeben? Hat er die Krankschreibung genutzt, um anderen Tätigkeiten nachzugehen, die mit der Arbeitsunfähigkeit nicht vereinbar sind? Dies könnte den Tatbestand des Betrugs gegenüber dem Dienstherrn erfüllen, da er während der Krankschreibung weiterhin sein volles Gehalt bezog, aber nicht dienstfähig war.
Wie wird die Arbeitsunfähigkeit bei einer Krankschreibung überwacht?
Die Überwachung von Krankschreibungen im öffentlichen Dienst ist ein sensibles Thema. Grundsätzlich vertraut der Dienstherr auf die ärztliche Bescheinigung. Allerdings gibt es Mechanismen der Kontrolle: So können Vorgesetzte bei Verdacht auf Missbrauch eine Nachuntersuchung durch den Amtsarzt anordnen. Auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung kann eingeschaltet werden. Im Fall Arendt wird die Behörde prüfen, ob die attestierte Arbeitsunfähigkeit mit den beobachteten Aktivitäten vereinbar war. Sollte sich herausstellen, dass Arendt die Krankschreibung für persönliche oder politische Zwecke missbraucht hat, könnte dies disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.
Arendts Verteidigung: Bandscheiben-OP und Urlaub statt Krankschreibung
Der Politiker selbst wehrt sich jedoch gegen die Vorwürfe. Auf Instagram stellte er klar, dass er sich einer Bandscheiben-OP unterzogen habe, die Krankschreibung inzwischen beendet sei und er für seine politischen Aktivitäten Urlaub genommen habe. Diese Version widerspricht allerdings dem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung, wonach die Krankschreibung bis Mitte April 2026 dauerte. Es bleibt unklar, ob Arendt tatsächlich bis zu diesem Datum krankgeschrieben war oder ob die Krankschreibung vorzeitig aufgehoben wurde. Der Zeitpunkt der Bandscheiben-OP und die Dauer der Rehabilitation sind ebenfalls nicht öffentlich bekannt.
Arendt betont, er habe sich nichts vorzuwerfen. Er sieht sich offenbar als Opfer einer politisch motivierten Kampagne. Ob dies zutrifft, wird die interne Prüfung zeigen. Auffällig ist jedoch, dass Arendt nicht nur als Polizist und DJ auftritt, sondern auch aktiv Wahlkampf für die AfD macht – er will als Landrat im Saalekreis kandidieren. Dies könnte seine Position zusätzlich angreifbar machen, da Kritiker ihm vorwerfen könnten, das Amt des Polizisten für politische Zwecke zu nutzen oder die Krankschreibung instrumentalisiert zu haben.
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Welche Rolle spielt die Nebentätigkeitsgenehmigung in diesem Fall?
Die Genehmigung für Nebentätigkeiten ist für Beamte ein zentrales Instrument. Sie stellt sicher, dass die Nebentätigkeit nicht mit den dienstlichen Pflichten kollidiert und der Beamte nicht übermäßig belastet wird. Im Fall Arendt war die DJ-Tätigkeit als Eddy offenbar genehmigt – allerdings mit der Auflage, dass sie nicht während einer Krankschreibung ausgeübt wird. Sollte diese Auflage verletzt worden sein, wäre die Genehmigung möglicherweise erloschen, und Arendt hätte eine unerlaubte Nebentätigkeit ausgeübt. Die Prüfung der Nebentätigkeitsgenehmigung wird daher ein Schwerpunkt des Disziplinarverfahrens sein.
Ein Fall wie in Berlin: SPD-Kandidatin zog Kandidatur zurück
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf und erinnert an einen ähnlichen Fall in Berlin. Dort geriet die SPD-Kandidatin Uta Francisco dos Santos im April 2026 heftig in die Kritik, weil sie trotz Krankschreibung Wahlkampf gemacht haben soll. Der öffentliche Druck wurde so groß, dass sie ihre Kandidatur schließlich zurückzog. In beiden Fällen geht es um die Glaubwürdigkeit von Politkandidaten, die ein öffentliches Amt anstreben. Wähler erwarten von ihren Vertretern nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Integrität und Ehrlichkeit.
Der Fall Arendt könnte ähnlich eskalieren. Sollten die Vorwürfe bestätigt werden, könnte dies nicht nur disziplinarrechtliche Folgen haben, sondern auch seinen Wahlkampf massiv beeinträchtigen. Die Wähler im Saalekreis werden genau verfolgen, wie die Behörde mit dem Fall umgeht und ob Arendt sich letztlich als glaubwürdig erweist. Im Gegensatz zum Berliner Fall liegt hier jedoch kein einfaches Nachgeben vor: Arendt bestreitet die Vorwürfe und stellt sich offenbar dem Verfahren. Der Ausgang bleibt abzuwarten.
Nebentätigkeitsregeln für Beamte: Wann sind sie erlaubt, wann tabu?
Um den Fall Arendt besser einordnen zu können, lohnt ein Blick auf die allgemeinen Nebentätigkeitsregeln für Beamte. Diese sind im jeweiligen Landesbeamtengesetz und in Nebentätigkeitsverordnungen geregelt. Grundsätzlich gilt: Eine Nebentätigkeit ist erlaubt, wenn sie den Dienst nicht beeinträchtigt, der Beamte nicht übermäßig belastet wird und keine Interessenkonflikte entstehen. Die Genehmigung ist in der Regel schriftlich zu beantragen und wird vom Dienstherrn erteilt. Typische Auflagen sind:
- Die Nebentätigkeit darf nicht während der Dienstzeit ausgeübt werden.
- Sie darf die Arbeitskraft nicht übermäßig beanspruchen.
- Sie muss mit dem Beamtenstatus vereinbar sein (keine Tätigkeiten, die das Vertrauen in die Unparteilichkeit gefährden).
- Bei Krankschreibung ruht die Genehmigung in der Regel oder wird widerrufen.
Im Fall Arendt ist die DJ-Tätigkeit grundsätzlich eine zulässige Nebenbeschäftigung, sofern sie angemeldet und genehmigt wurde. Problematisch wird es, wenn sie während einer Krankschreibung erfolgte. Dann stellt sich die Frage, ob die Tätigkeit mit der Arbeitsunfähigkeit vereinbar war und ob Arendt die Grenzen der Genehmigung überschritten hat.
Krankgeschrieben und politisch aktiv: Welche rechtlichen Grauzonen gibt es?
Die Kombination aus Krankschreibung und politischer Aktivität ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Einerseits ist ein politisches Mandat keine bezahlte Nebentätigkeit im klassischen Sinne, sondern ein Ehrenamt. Andererseits erwartet der Dienstherr, dass ein krankgeschriebener Beamter seine Arbeitskraft schont. Die Teilnahme an politischen Sitzungen kann durchaus als gesundheitlich belastend angesehen werden – insbesondere bei langen Sitzungen oder angespannten Debatten. In der Praxis wird dies oft im Einzelfall geprüft. Die Behörde wird untersuchen, ob Arendt durch die politischen Aktivitäten seine Arbeitsunfähigkeit umgangen oder den Heilungsprozess gefährdet hat.
Eine weitere Grauzone betrifft die Frage, ob Arendt die Krankschreibung möglicherweise dazu genutzt hat, sich von seinen dienstlichen Pflichten zu befreien, um mehr Zeit für Politik und DJ-Tätigkeit zu haben. Ein solcher Missbrauch der Krankschreibung wäre ein schweres Dienstvergehen, da es das Vertrauensverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn nachhaltig beschädigt. Der Fall Arendt könnte daher auch präventive Wirkung haben: Beamte in politischen Ämtern werden sich künftig genau überlegen, ob sie während einer Krankschreibung öffentlich auftreten oder politische Termine wahrnehmen.
Der Fall Arendt: Was bedeutet das für andere Beamte in politischen Ämtern?
Dieser Fall ist ein warnendes Beispiel für alle Beamten, die gleichzeitig politische Mandate ausüben oder sich als Kandidaten für Wahlen bewerben. Die strikte Trennung zwischen dienstlichen Pflichten, privaten Nebentätigkeiten und politischer Arbeit ist nicht nur eine Formalie, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Wer hier schludert, riskiert ein Disziplinarverfahren mit potenziell existenzbedrohenden Folgen. Die Öffentlichkeit und die Medien verfolgen solche Fälle mit großer Aufmerksamkeit, und der politische Gegner wird jedes Fehlverhalten auszuschlachten versuchen.
Beamte sollten daher einige Grundregeln beachten: Im Krankheitsfall alle nicht notwendigen Nebentätigkeiten ruhen lassen, politische Aktivitäten nur im genehmigten Urlaub oder in der Freizeit ausüben und stets transparent gegenüber dem Dienstherrn sein. Eine Krankschreibung ist kein Freifahrtschein für andere Aktivitäten, sondern ein Schutzinstrument für die Gesundheit. Wer dies anders handhabt, setzt seinen Beamtenstatus und seine politische Karriere aufs Spiel. Der Fall Arendt zeigt, dass selbst ein erfahrener Kriminalhauptkommissar mit langer Dienstzeit nicht vor einer intensiven Überprüfung gefeit ist – und dass die Disziplinarbehörde mit voller Härte durchgreifen kann.




