Plötzliche Eskalation im Gerichtssaal: Als der Angeklagte ausrastet
Fünf Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung: Als die Richterin das Urteil verliest, springt der Angeklagte auf das Pult der Staatsanwältin und schlägt ihr mit Handschellen auf den Kopf. Was am Dienstagvormittag im Saal 216 des Landgerichts Hanau geschah, gleicht einem Albtraum für alle Beteiligten. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf Sicherheitslücken in deutschen Gerichtssälen – und auf die Frage, wie berechtigte Sicherheitsvorkehrungen mit dem Grundsatz der öffentlichen Verhandlung vereinbar sind.

Der Fall des 39-jährigen Stefan S. zeigt, wie schnell eine als ruhig geltende Verhandlung in Gewalt umschlagen kann. Der Angeklagte, der bereits langjährige Haftstrafen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und erpresserischen Menschenraubs verbüßt hat, stand wegen mehrfacher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung vor der 2. Großen Strafkammer. 13 Verhandlungstage verliefen ohne besondere Vorfälle – bis zur Urteilsverkündung.
Der ruhige Angeklagte explodiert am Urteilstag: Chronologie einer Attacke
Die Richterin verlas zunächst das Strafmaß: fünf Jahre Freiheitsstrafe. Noch blieb der Angeklagte ruhig. Erst als die Kammer zusätzlich die anschließende Sicherungsverwahrung anordnete, eskalierte die Situation schlagartig. Nach Schilderungen von Prozessbeteiligten geschah dies innerhalb weniger Sekunden. Der Angeklagte rastet aus, springt mit einem Satz auf den Tisch und von dort mit zwei weiteren Sätzen direkt zum Pult der Staatsanwältin. Mit den Handschellen, die er trug, schlug er der völlig überraschten Beamtin auf den Kopf.
Attacke mit Handschellen auf die Staatsanwältin
Die Staatsanwältin war offenbar wehrlos. Nichts deutete auf den Angriff hin – bis der Angeklagte unvermittelt auf dem Pult stand. Nach Informationen aus dem Gerichtssaal zog er der Beamtin die Handschellen über den Kopf. Glücklicherweise erlitt sie nur leichte physische Verletzungen. Ein Justizwachtmeister wurde ebenfalls verletzt, als er versuchte, den Angreifer zu stoppen. Beide mussten behandelt und in Sicherheit gebracht werden.
Verwandte stürmen den nicht öffentlichen Bereich
Die Situation eskalierte weiter, als während der Attacke Familienangehörige des Angeklagten in den nicht öffentlichen Bereich des Saals eindrangen. Vier Justizwachtmeister waren nicht in der Lage, die Menge zu trennen. Es entstand ein chaotisches Handgemenge, das erst nach einiger Zeit unter Kontrolle gebracht werden konnte. Der Vorfall zeigt, wie schnell Unbeteiligte zur Gefahr für die Sicherheit im Gerichtssaal werden können.
Warum der Angeklagte nicht gefesselt war: Sicherheitsprotokolle auf dem Prüfstand
Der Angeklagte saß während der Urteilsverkündung neben seinem Verteidiger – ohne direkte Bewachung. Er trug zwar Handschellen, aber diese hinderte ihn nicht daran, aufzuspringen und das Pult der Staatsanwältin zu erreichen. Die Frage drängt sich auf: Sind die Sicherheitsvorkehrungen in deutschen Gerichtssälen ausreichend? Nach Informationen aus dem Verfahren war ursprünglich ein anderer Saal für die Verhandlung vorgesehen – einer mit einer Glastrennung zwischen Angeklagtem und Zuschauerraum. Doch kurzfristig entschied man sich für den Saal 216 ohne diese besonderen Sicherheitsvorkehrungen.
Die zuständige Präsidentin des Landgerichts bestätigte auf Anfrage die leichten Verletzungen der Staatsanwältin. Wie es zu der kurzfristigen Saaländerung kam, blieb zunächst offen. Der Verteidiger des Angeklagten, Moritz Schmitt-Fricke, wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Vorfall äußern. Die Sicherheitsprotokolle des Gerichts werden nun vermutlich auf den Prüfstand gestellt.
Sicherungsverwahrung als Auslöser: Welche Rolle spielte die Maßnahme bei der Eskalation?
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung scheint der unmittelbare Auslöser für den Ausbruch des Angeklagten gewesen zu sein. Die Sicherungsverwahrung ist eine besondere Form des Freiheitsentzugs, die über die eigentliche Haftstrafe hinausgehen kann. Sie wird angeordnet, wenn von einem Täter auch nach Verbüßung der Strafe eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Für den Verurteilten bedeutet dies eine unbestimmte weitere Inhaftierung – eine Perspektive, die viele Betroffene als existenzielle Bedrohung empfinden.
Wie wird die Sicherungsverwahrung in Deutschland angeordnet?
Die Sicherungsverwahrung ist im Strafgesetzbuch (§§ 66 ff. StGB) geregelt. Sie setzt voraus, dass der Täter wegen bestimmter schwerer Straftaten verurteilt wird, bereits einschlägige Vorstrafen hat und eine Gesamtwürdigung ergibt, dass von ihm weiterhin erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Die Anordnung erfolgt durch das Gericht im Urteil – und wie im Fall von Stefan S. kann genau dieser Moment eskalieren. Gerade Wiederholungstäter mit langjährigen Haftaufenthalten reagieren oft besonders heftig auf diese Entscheidung.
Trotz des Angriffs: Urteilsverkündung wird nach einer Stunde fortgesetzt
Das Gericht ließ sich durch den Vorfall nicht beirren. Nach rund einer Stunde waren zwei andere Staatsanwälte im Saal, und die Urteilsverkündung konnte zu Ende geführt werden. Diese bemerkenswerte Entschlossenheit zeigt den Willen der Justiz, sich auch unter widrigen Umständen nicht von ihrer Aufgabe abbringen zu lassen. Die Verhandlung wurde in geordnete Bahnen gelenkt, die Sicherheit der Beteiligten wiederhergestellt und das Verfahren formal abgeschlossen.
Der Vorfall wirft jedoch Fragen auf: Wie kann die Sicherheit von Richtern, Staatsanwälten und anderen Prozessbeteiligten in solchen Extremsituationen gewährleistet werden? Und welche langfristigen Konsequenzen hat ein solcher Ausbruch für den Angeklagten selbst?
Welche Strafen drohen dem Angeklagten zusätzlich durch den Angriff?
Der Angriff auf die Staatsanwältin und den Justizwachtmeister ist nicht folgenlos geblieben. Neben der bereits verhängten Strafe von fünf Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung kommen nun weitere Verfahren hinzu: Körperverletzung im Amt, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und möglicherweise versuchte Gefangenenbefreiung durch die unterstützenden Angehörigen. Die Staatsanwaltschaft wird diese neuen Vorwürfe separat prüfen und anklagen. Die Haftstrafe könnte sich dadurch verlängern, und die Sicherungsverwahrung könnte auf einer neuen Grundlage neu bewertet werden.
Der Angeklagte rastet aus nicht nur im Affekt – er begeht damit neue Straftaten, die sein Strafmaß weiter erhöhen. Dies ist ein klassisches Beispiel für eine Eskalation, die den Täter noch tiefer in die Kriminalität treibt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob solche Ausbrüche durch bessere Deeskalationsstrategien und Sicherheitsvorkehrungen verhindert werden könnten.
Wie Justizwachtmeister auf solche Ausbrüche trainiert werden: Ein Blick hinter die Kulissen
Justizwachtmeister sind für die Sicherheit in Gerichtssälen zuständig. Ihre Ausbildung umfasst Deeskalationstechniken, körperliche Eingriffe und den Umgang mit aggressiven Personen. Allerdings sind sie oft zahlenmäßig unterlegen und nicht für Massenpaniken oder gleichzeitige Angriffe aus mehreren Richtungen ausgelegt. Vier Wachtmeister gegen eine Meute von Angehörigen – das ist selbst für gut ausgebildete Kräfte eine extreme Herausforderung.
Sicherheitsmaßnahmen, die den Angriff hätten verhindern können
Was hätte anders laufen müssen? Mehrere Punkte fallen auf:
- Räumliche Trennung: Eine Glasabtrennung zwischen Angeklagtem und Zuschauerraum sowie zwischen Angeklagtem und Richterpult hätte den direkten Zugriff verhindert.
- Fesselung des Angeklagten: Wer Handschellen trägt, aber dennoch springen und schlagen kann, ist nicht ausreichend gesichert. Fußfesseln oder eine Fixierung auf dem Stuhl wären möglicherweise wirksamer gewesen.
- Personelle Präsenz: Zusätzliche Wachtmeister oder Polizeibeamte im Saal, speziell bei Urteilsverkündungen mit hohem Risiko, können schneller eingreifen.
- Kontrolle der Angehörigen: Angehörige sollten vor der Verhandlung über das Verbot des Betretens nicht öffentlicher Bereiche belehrt werden. Bei ersten Anzeichen von Unruhe müssen sie konsequent aus dem Saal entfernt werden.
Die kurzfristige Änderung des Saals – von einem mit Glastrennung zu einem ohne – wirft zusätzliche Fragen auf. Warum wurde diese Entscheidung getroffen? Wer war dafür verantwortlich? Solche Entscheidungen sollten immer unter Abwägung des Risikopotentials des Angeklagten getroffen werden. Bei einem mehrfach vorbestraften Gewalttäter hätte das Sicherheitskonjekt höher priorisiert werden müssen.
Angehörige als potenzielle Gefahr für den Gerichtssaal
Der Vorfall zeigt ein weiteres Problem: Angehörige von Angeklagten können zu einer unkontrollierbaren Gefahr werden. Im Fall von Stefan S. stürmten sie in den nicht öffentlichen Bereich, als die Situation eskalierte. Sie versuchten offenbar, den Angeklagten zu unterstützen oder zu befreien. Solche Situationen sind für Justizwachtmeister besonders schwierig, weil sie zwischen der Sicherung des Saals und dem Schutz von Unbeteiligten abwägen müssen.
Ein möglicher Lösungsansatz ist die Einführung von Besucherkontrollen ähnlich wie an Flughäfen: Taschenkontrollen, Durchgangsschleusen und begrenzter Zugang zu sensiblen Bereichen. In vielen Gerichten gibt es solche Maßnahmen bereits, aber nicht flächendeckend. Der Vorfall in Hanau könnte dazu führen, dass die Sicherheitsstandards deutschlandweit überdacht werden.
Wie verhalten Sie sich als Zuschauer im Gerichtssaal bei einem solchen Ausbruch?
Auch wenn Sie als Zuschauer vor Ort sind: Im Falle einer Eskalation sollten Sie Ruhe bewahren und den Anweisungen der Justizwachtmeister folgen. Verlassen Sie den Saal zügig, aber ohne Hektik, um weitere Panik zu vermeiden. Notieren Sie sich Beobachtungen, die für die Polizei später wichtig sein könnten – aber nur, wenn Ihre eigene Sicherheit nicht gefährdet ist. Gerade bei Tumulten durch Angehörige ist schnelles Handeln gefragt: Halten Sie Abstand zu den Konfliktparteien und suchen Sie einen sicheren Ausgang.
Die Rolle der Sitzungspolizei und die rechtlichen Grundlagen
Gemäß § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) übt der Vorsitzende Richter die Sitzungspolizei aus. Er kann Personen, die die Ordnung stören, aus dem Saal entfernen lassen und bei Gewaltanwendung sogar vorläufig festnehmen. Im Fall des ausgeflippten Angeklagten hätte die Vorsitzende sofort die Polizei hinzuziehen können – was vermutlich auch geschah. Die Vorschriften zur Störung der Hauptverhandlung (§ 231 StPO) geben dem Gericht zudem die Möglichkeit, den Angeklagten aus dem Saal zu entfernen und die Verhandlung in seiner Abwesenheit fortzusetzen. Genau das geschah hier: Nach der Räumung und der Behandlung der Verletzten wurde die Urteilsverkündung mit zwei anderen Staatsanwälten zu Ende geführt.
Der Vorfall macht deutlich, dass die rechtlichen Instrumente zwar vorhanden sind, aber ihre praktische Durchsetzung an personelle und bauliche Grenzen stoßen kann. Ein Richter kann noch so deutlich die Sitzungspolizei ausüben – wenn er von einem Angreifer körperlich attackiert wird, nützt ihm die rechtliche Befugnis wenig. Hier sind bauliche Maßnahmen und ausreichend geschultes Personal gefragt.
Psychotraumatologie bei Opfern von Gerichtssaalgewalt
Die betroffene Staatsanwältin erlitt glücklicherweise nur leichte körperliche Verletzungen. Doch solche Gewalterfahrungen können psychische Folgen haben: Posttraumatische Belastungsstörungen, Angstzustände, Schlafstörungen. Gerade Menschen, die in ihrem Beruf tagtäglich mit Konflikten umgehen, unterschätzen oft die emotionale Wucht eines solchen Angriffs. Es ist wichtig, dass betroffene Justizbedienstete Zugang zu psychologischer Betreuung erhalten – und dass Gerichte Notfallpläne für solche Situationen haben.
Die Justizverwaltung sollte nach jedem solchen Vorfall eine Nachbesprechung durchführen, um das Sicherheitskonzept zu verbessern und den betroffenen Mitarbeitern Unterstützung zu bieten. Eine offene Fehlerkultur hilft, aus solchen Vorfällen zu lernen und zukünftige Eskalationen zu verhindern.
Warum der Fall in Hanau Fragen zur Sicherheitsplanung aufwirft
Die kurzfristige Änderung des Verhandlungssaals – von einem mit Glastrennung zu einem ohne – ist ein entscheidender Punkt. Sicherheitsplanung sollte nicht dem Zufall oder kurzfristigen Verfügbarkeiten überlassen werden. Bei einem Angeklagten mit einschlägigen Gewaltvorstrafen und langjährigen Haftaufenthalten muss das Sicherheitskonzept von Anfang an robust sein. Der Vorfall zeigt, dass selbst erfahrene Gerichte in diesem Punkt Fehler machen können.
Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen aus diesem Vorfall Konsequenzen ziehen. Nicht erst nach der nächsten Eskalation, sondern jetzt. Die Sicherheit von Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern und allen anderen Prozessbeteiligten muss oberste Priorität haben – auch wenn dies bedeutet, dass bei risikobehafteten Verfahren mehr Personal und bessere bauliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Der Angeklagte rastet aus – dieser Satz wird in den kommenden Wochen und Monaten noch oft fallen, wenn über Sicherheitslücken in deutschen Gerichtssälen diskutiert wird. Der Fall in Hanau ist ein Weckruf. Es liegt an der Justiz, die Lehren daraus zu ziehen, bevor es zu einem noch schwerwiegenderen Vorfall kommt.




