Elterngeld-Kürzung: Diese 7 Einschnitte kommen auf Familien zu

Sparvorgabe im Überblick: 500 Millionen Euro und ein enger Zeitplan

Das Bundesfamilienministerium steht vor einer gewaltigen Aufgabe: Eine halbe Milliarde Euro muss eingespart werden. Das geht aus dem aktuellen Haushaltsentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hervor. Der größte Teil dieser Summe soll durch eine Neugestaltung des Elterngelds erzielt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf muss das Ministerium nun bis zum 20. Mai vorlegen. Familienministerin Karin Prien (CDU) steht damit unter enormem Druck. Die geplante Elterngeld-Kürzung trifft eine Leistung, die seit ihrer Einführung im Jahr 2007 nie an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wurde. Was wie ein Widerspruch klingt – erst Hoffnung auf eine Erhöhung, nun Kürzung –, zeigt die Zerrissenheit der aktuellen Familienpolitik. Noch im Sommer des vergangenen Jahres hatte Prien im Gespräch mit einer großen Elternzeitschrift von der Notwendigkeit gesprochen, das Elterngeld endlich anzuheben. Doch nun drohen Einschnitte statt Verbesserungen.

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Warum die geplante Kürzung besonders schmerzhaft ist

Seit 2007 hat sich der reale Wert des Elterngelds kontinuierlich verringert. Die Inflationsrate hat die Kaufkraft der Leistung deutlich geschmälert. Lebensmittelpreise, Stromkosten und Mieten sind in dieser Zeit stark gestiegen – und für Familien wirken sich diese Kostensteigerungen besonders stark aus. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht Sandra Maria Runge, die sich seit über einem Jahrzehnt für Familienrechte einsetzt, bringt es auf den Punkt: „Das Elterngeld wurde seit 2007 nicht einen einzigen Cent erhöht. Durch die Inflation ist der reale Wert sogar gesunken.“ Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Sparrunde als ein weiterer Schlag gegen junge Familien. Statt die dringend notwendige Anpassung an die Preisentwicklung vorzunehmen, sollen nun Kürzungen folgen. Die Betroffenen stehen vor einer doppelten Belastung: Sie müssen nicht nur mit einem ohnehin real gesunkenen Betrag auskommen, sondern zusätzlich mit Einschnitten rechnen. Runge findet dafür deutliche Worte: „Wer bei Familien spart, spart an der falschen Stelle.“

Auch wenn der konkrete Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, zeichnen sich aus der Sparvorgabe und den politischen Diskussionen mehrere mögliche Stellschrauben ab. Die folgenden sieben Einschnitte werden derzeit als wahrscheinlich gehandelt. Jeder einzelne würde Familien in unterschiedlicher Weise treffen.

1. Anhebung der Einkommensgrenze für den Bezug

Eine naheliegende Variante der Elterngeld-Kürzung ist die Senkung der Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht. Aktuell liegt diese Grenze bei einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Eine Absenkung auf 200.000 oder sogar 150.000 Euro würde viele Familien aus dem Bezug ausschließen, die bisher auf die Leistung zählen konnten. Besonders betroffen wären Haushalte mit mittleren Einkommen in teuren Städten, die durch hohe Mieten und Lebenshaltungskosten ohnehin stark belastet sind. Eine solche Maßnahme würde nicht nur die Zahl der Berechtigten deutlich reduzieren, sondern auch das Signal senden, dass Familien mit durchschnittlichen Einkommen keine staatliche Unterstützung mehr erhalten sollen.

2. Kürzung des Sockelbetrags

Der Sockelbetrag – der Mindestbetrag, der allen Berechtigten zusteht – könnte ebenfalls gesenkt werden. Bislang erhalten Eltern, die vor der Geburt kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen hatten, den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Eine Reduzierung auf 250 oder 200 Euro würde vor allem Studierende, Auszubildende und Eltern in prekären Beschäftigungsverhältnissen treffen. Diese Gruppen sind finanziell ohnehin verletzlich und auf jede Unterstützung angewiesen. Eine Senkung des Sockelbetrags käme zudem einem Signal gleich: Selbst die minimalste staatliche Absicherung von Familien soll nicht mehr gesichert sein. Der DGB plädiert stattdessen dafür, die Mindest- und Höchstbeträge anzuheben und künftig automatisch an die Preisentwicklung zu koppeln – ein Vorschlag, der in die entgegengesetzte Richtung geht.

3. Verkürzung der Bezugsdauer

Eine weitere Option ist die Reduzierung des maximalen Bezugszeitraums. Derzeit können Eltern zwölf Monate Elterngeld beziehen – mit zwei zusätzlichen Partnermonaten insgesamt vierzehn Monate. Eine Kürzung auf zehn Monate (plus zwei Partnermonate) würde die finanzielle Planungssicherheit vieler Familien untergraben. Besonders Mütter, die für das erste Lebensjahr ihres Kindes eine Auszeit von der Erwerbsarbeit planen, sähen sich gezwungen, früher zurückzukehren. Das widerspricht nicht nur dem Wunsch vieler Eltern nach einer längeren Betreuungszeit, sondern könnte auch das Stillen erschweren und die Bindung zwischen Eltern und Kind belasten. Die Verunsicherung ist jetzt schon da: Schwangere fragen sich, ob sie überhaupt noch mit dem geplanten Bezugszeitraum rechnen können.

4. Streichung oder Einschränkung des Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es beiden Elternteilen, gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten und dafür verlängerte Elterngeldmonate zu erhalten. Diese Regelung soll die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Eine Streichung oder deutliche Einschränkung dieses Bonus würde vor allem Paare treffen, die sich für eine gleichberechtigte Aufteilung entscheiden. Gerade Väter, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, um sich mehr um die Kinderbetreuung zu kümmern, sähen sich vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Wegfall des Partnerschaftsbonus könnte somit traditionelle Rollenbilder verfestigen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt behindern – ein Ziel, das die Koalition laut Koalitionsvertrag eigentlich selbst verfolgt.

5. Verschärfung der Anrechnung von Partnereinkommen

Bislang wird das Elterngeld auf Basis des eigenen Einkommens berechnet. Eine Verschärfung der Anrechnungsregeln für das Partnereinkommen könnte bedeuten, dass das Haushaltseinkommen insgesamt stärker gewichtet wird. Dies würde vor allem Familien treffen, in denen ein Partner ein hohes Einkommen erzielt – auch wenn der andere Partner gering verdient oder vor der Geburt nicht erwerbstätig war. Die Folge: Der Elterngeldanspruch des geringer verdienenden Partners sinkt oder entfällt ganz. Fachanwältin Runge beobachtet, dass bereits jetzt viele Schwangere verunsichert sind und konkrete Existenzängste äußern. Eine Verschärfung der Anrechnung würde diese Entwicklung noch verstärken und könnte dazu führen, dass sich Paare gegen eine Elternzeit des geringer verdienenden Partners entscheiden – und damit gegen eine gleichberechtigte Aufteilung.

6. Ausschluss bestimmter Personengruppen

Der Gesetzgeber könnte bestimmte Personengruppen ganz vom Bezug ausschließen, zum Beispiel Selbstständige mit schwankendem Einkommen, Studierende oder Personen, die erst kurz vor der Geburt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Diese Gruppen haben oft keine Möglichkeit, durch hohe Vorlageeinkommen einen nennenswerten Elterngeldanspruch aufzubauen. Ein pauschaler Ausschluss würde sie noch weiter benachteiligen. Gerade Selbstständige sind in der Regel auf die Planbarkeit des Elterngelds angewiesen, um die Elternzeit finanziell zu stemmen. Ein Ausschluss könnte dazu führen, dass diese Gruppe sich gezwungen sieht, sehr früh wieder in die Erwerbstätigkeit einzusteigen – mit negativen Folgen für die Kindesentwicklung und die langfristige Erwerbsbiografie.

7. Keine Dynamisierung der Beträge (Aussetzen einer Anpassung)

Da das Elterngeld seit 2007 nie erhöht wurde, ist eine Dynamisierung – also eine automatische Kopplung an die Preisentwicklung – längst überfällig. Der DGB fordert genau dies: eine automatische Anpassung der Mindest- und Höchstbeträge an die Inflation. Die geplante Sparrunde könnte dieses Vorhaben nun endgültig begraben. Statt die Beträge also endlich anzuheben, würden sie auf dem real immer niedrigeren Niveau eingefroren bleiben. Das wäre eine faktische Kürzung des realen Werts, ohne dass nominelle Beträge geändert werden müssten. Familien würden jedes Jahr aufs Neue spüren, wie ihre Kaufkraft schwindet – während alle anderen Transferleistungen und Steuerfreibeträge regelmäßig angepasst werden. Eine solche Stillstellung sendet das fatale Signal, dass Familien keine Priorität in der Haushaltspolitik haben.

Verunsicherung macht sich breit – schon vor dem Gesetzesbeschluss

Die politische Debatte wirkt bereits jetzt, lange bevor ein Gesetz verabschiedet ist. Fachanwältin Sandra Maria Runge berichtet von einer schwangeren Frau, die sich bei ihr gemeldet und besorgt gefragt habe, ob sie überhaupt noch Elterngeld bekommen werde. Die Verunsicherung ist sofort spürbar: Schwangere, Eltern in Elternzeit, Paare mit Kinderwunsch – sie alle lesen die Schlagzeilen und fragen sich, ob sie sich ein Kind noch leisten können. „Diese Unsicherheit ist Gift für junge Familien“, sagt Runge. Sie kritisiert, dass die Politik eine Kürzungsdebatte führe, ohne den Betroffenen gleichzeitig eine verlässliche Perspektive zu geben. Statt Vorfreude auf das Kind breite sich Existenzangst aus. Das sei eine kurzsichtige Politik auf dem Rücken von Familien. Die Kürzungsszenarien wirken sofort, obwohl noch gar nicht feststeht, welche Maßnahmen tatsächlich beschlossen werden. Diese psychologische Belastung für werdende Eltern wird häufig unterschätzt, ist aber eine der unmittelbarsten Folgen der Sparankündigung.

Politischer Widerstand formiert sich – auch aus der eigenen Koalition

Die Kritik an der Sparpolitik ist laut – und sie kommt nicht nur von der Opposition. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Jasmina Hostert, stellt sich offen gegen die Sparvorgaben aus dem eigenen Lager. Familien bräuchten gerade jetzt Verlässlichkeit, so ihre Aussage gegenüber dem Handelsblatt. Einschnitte bei Kindern und Familien trage sie nicht mit. Auch die Gewerkschaften melden sich empört zu Wort. DGB-Vizechefin Elke Hannack erklärte, wer in dieser Situation am Elterngeld spare, handle dem eigenen Koalitionsziel zuwider, Familien zu stärken und Frauen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Der DGB fordert stattdessen eine Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge und eine automatische Kopplung an die Preisentwicklung. Aus der Opposition kommt ebenfalls Kritik: Misbah Khan, Vizefraktionschefin der Grünen im Bundestag, bezeichnete die Ankündigung als verantwortungslos. Der Widerstand quer durch die politische Landschaft zeigt, dass die geplante Elterngeld-Kürzung nicht nur auf emotionalen Widerstand stößt, sondern auch fachlich umstritten ist. Familienpolitik sei kein Sparfeld, sondern eine Investition in die Zukunft, so der Tenor der Kritiker.

Was Familien jetzt wissen und wie sie sich vorbereiten können

Angesichts der unklaren Lage ist es für betroffene Familien wichtig, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Der Gesetzentwurf muss bis zum 20. Mai vorliegen – bis dahin bleibt vieles im Unklaren. Dennoch gibt es erste Handlungsempfehlungen: Wer eine Schwangerschaft plant oder bereits schwanger ist, sollte seine finanzielle Planung möglichst flexibel halten. Es kann sinnvoll sein, mit einem höheren Eigenanteil zu kalkulieren, falls der Elterngeldanspruch geringer ausfällt als erwartet. Auch die Aufteilung der Elternzeit zwischen den Partnern sollte unter Vorbehalt geplant werden – eine Verkürzung der Bezugsdauer oder Streichung des Partnerschaftsbonus könnte andere Arrangements erforderlich machen. Die Fachanwältin Sandra Maria Runge rät zudem, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, sobald konkrete Gesetzesänderungen vorliegen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Eltern sollten ihre Ansprüche auf andere Leistungen prüfen, wie zum Beispiel Kinderzuschlag, Wohngeld oder den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung. Diese könnten bei Kürzungen zumindest teilweise auffangen, was beim Elterngeld wegfällt. Die Debatte um die Elterngeld-Kürzung zeigt, dass Familienpolitik in Deutschland eine Dauerbaustelle bleibt. Statt die Leistung endlich an die Inflation anzupassen, stehen Einschnitte bevor – eine Entwicklung, die viele junge Familien verunsichert und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Bis zum 20. Mai müssen die Pläne konkretisiert werden. Familien sollten die Entwicklungen genau verfolgen und gegebenenfalls ihre Planung flexibel anpassen. Denn eines ist klar: Die politische Entscheidung wird weitreichende Folgen haben – für die finanzielle Sicherheit von Familien und für die Frage, ob sich Menschen in Deutschland noch Kinder leisten können und wollen.

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